Abgemahnt - Was tun? |
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Abgemahnt: Was tun?
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Was kann/sollte man tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat: |
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Reaktionsmöglichkeiten
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Nach einer erfolgten Abmahnung gibt es im Prinzip drei Reaktionsmöglichkeiten: |
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Lösungsansatz
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Risikominimierung
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Im ersteren Fall kann man überlegen, ob nicht der Weg der Risiko- und Kostenminimierung gegangen werden sollte. Durch Abgabe einer (in der Regel abzuändernden) Unterlassungserklärung wird die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Klage gebannt. Dieser Weg bietet sich daher auch dann an, wenn der Abgemahnte den Vorwurf zwar nicht für gerechtfertigt hält, aber das Risiko einer teuren gerichtlichen Auseinandersetzung scheut. Dann bleibt nur noch zu überlegen, ob der Abgemahnte auch die Kosten der Abmahnung übernimmt oder das Risiko eingeht, auf Kostenerstattung verklagt zu werden. Bei einer Klage auf Kostenerstattung befindet sich der Abgemahnte, im Vergleich zu einem Verfügungsverfahren in einer wesentlich günstigerer Position. Der Streitwert bemisst sich nach den geltend gemachten Kosten und ist daher wesentlich geringer als der ursprüngliche Streitwert der Hauptsache. Dieser Kostenanspruch muss bei zuständigen Gericht im einem normalen Klageverfahren gegen den Abgemahnten geltend gemacht werden. In diesem gerichtlichen Verfahren können alle Argumente gegen die Abmahnung vorgebracht werden. |
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Konfliktlösung
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Im Falle einer Auseinandersetzung ist das Wichtigste sich rechtlich kompetent vertreten zu lassen. Gerade im Bereich der Wettbewerbsrechts gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten, die von nicht spezialisierten Anwälten in der Regel nicht erkannt werden. Der Rechtsanwalt sollte sich mir der Materie auskennen. Entscheidet man sich einen Anwalt einzuschalten, dann sollte tunlichst jede eigene Stellungsnahme unterbleiben. |
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Zusammenfassung
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Das besondere Risiko einer Abmahnung liegt in einer drohenden einstweiligen Verfügung bei hohem Streitwert (z. B. bei Markenstreitigkeiten ca. 50.000 EUR). Das Gericht entscheidet bei einer einstweiligen Verfügung zwar nur vorläufig, dies hat aber nur Auswirkungen auf tatsächliche Feststellungen und nicht auf die Beurteilung von Rechtsfragen. Die getroffene Entscheidung der einstweiligen Verfügung ist daher faktisch oft die endgültige Entscheidung. Sich mit dem Eingang einer Abmahnung sofort richtig zu verteidigen, ist das A und O jeder wettbewerbs- urheber- oder markenrechtlichen Auseinandersetzung. |
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