Schutzrechte |
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Schutzrechte
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Marken, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster und geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) sind als gewerbliche Schutzrechte das besondere Kapital vieler Unternehmen. Mit erheblichem Aufwand werden Sie entwickelt und im Wirtschaftsverkehr genutzt. Wer Erfolg hat, findet schnell Nachahmer. |
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Nichttechnische Schutzrechte
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Sie kennzeichnen als nichttechnische Schutzrechte (Marken und Geschmacksmuster) Waren und Dienstleistungen oder eine besondere Gestaltung. Jährlich werden ca. 60.000 Marken und 80.000 Geschmacksmuster angemeldet. |
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Unsere Leistungen
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Titelschutz
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Titelschutz erlangt man für Namen und Bezeichnungen von bestimmten Werken durch Benutzung. Die Benutzung kann durch eine Veröffentlichung in einem geeigneten Medium ersetzt werden. |
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Technische Schutzrechte
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Gebrauchsmuster und Patente sind technische Schutzrechte, zu deren Eintragung und Sicherung wir Sie gerne an mit uns zusammenarbeitende Patentanwälte verweisen. |
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Unternehmenskennzeichenschutz
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Einen Unternehmenskennzeichenschutz erlangt man, indem man im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen als Name, Firma oder als sonstige Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt. Auch bei den Unternehmenskennzeichen gelten Schutzvoraussetzungen wie z. B. die Unterscheidungskraft. |
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