Internetrecht

Online-Recht, IT-Recht, EDV-Recht, Multimedia-Recht, Computer-Recht oder auch Netlaw und Cyberlaw – alles Bezeichnungen für ein Rechtsgebiet, dass alle rechtlichen Aspekte erfasst, die sich aus dem Betrieb und der Benutzung des Internets als Kommunikationsmittel ergeben.

Genauso vielfältig und uneinheitlich wie diese Begriffe ist auch das Rechtsgebiet selbst: Die Fülle ineinandergreifender Regelungen, Einzelgesetze und Gerichtsentscheidungen sind für den juristischen Laien kaum mehr überschaubar:

Telemediengesetz (TDG), Rundfunkstaatsvertrag (RStV), Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV), Fernabsatzgesetz, Jugendschutzgesetz (JuSchG), Signaturgesetz (SiG) und das Wettbewerbsrecht (UWG) sind nur einige Gesetzesgrundlagen.

Schon deshalb ist im Online-Recht eine fundierte Beratung unerlässlich, denn das Internet bietet nicht nur erweiterte Absatzchancen, sondern fast ebenso viele Risiken. Die Praxis zeigt: Eine Vielzahl von Mitbewerbern und Konkurrenten warten nur darauf, Rechtsverletzungen mittels kostenpflichtiger Abmahnungen zu ahnden.

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