Informationen zur Gebührenabtretung / Preisinformationen
Sie bezahlen zunächst die hier im Shop ausgewiesenen Preise. Wir stellen dem Schuldner die höheren gesetzlichen Gebühren in Rechnung. Wenn der Schuldner nicht bezahlen kann, dann fallen grundsätzlich Ihnen diese Gebühren zur Last.
​
Im Falle des Misserfolges bieten wir aber ein Stück Kostensicherheit:
Sie bezahlen uns, indem Sie Ihren Anspruch an den Schuldner in der Höhe der gesetzlichen Gebühren an uns abtreten. Ihre ursprüngliche Forderung wird hiervon nicht berührt. Durch die Abtretung haben Sie unseren Anspruch bezahlt. Wir setzen dann die abgetreten Ansprüche ggf. gegen ihren Schuldner in unserem Namen und Interesse eigenständig durch. Sie zahlen insgesamt lediglich die im Shop-System ausgewiesenen Preise. Bitte beachten Sie aber das bei Beauftragung eines gerichtlichen Mahnbescheides Gerichtskosten anfallen. Diese hat der Schuldner zu erstatten. Kann eine Zahlung des Schuldners nicht erreicht werden, dann müssen Sie diese Kosten stets selber tragen.
Sollte der Schuldner - nachdem ein vollstreckbarer Titel erlangt wurde - nicht bezahlen, dann führen wir die Zwangsvollstreckung durch. Hierfür fallen die gesetzlichen Gebühren und Auslagen für den Gerichtsvollzieher an. Ein Abtretung ist hier nicht möglich.
​
Gleiches gilt für das Klageverfahren. Hier ist eine solche Lösung aufgrund der zwingend gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.
​
Im Falle einer Teilzahlung des Schuldners gilt Folgendes: Weitere Infos zur Teilzahlung