
Der gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheid ist die schnelle Möglichkeit eine Forderung durchzusetzen. Wir bieten eine kostengünstige Lösung: Unsere Gebühren werden im Erfolgsfalle von dem Schuldner bezahlt. Andernfalls können Sie die Anwaltsgebühren durch Abtretung Ihres Erstattungsanspruches gegen den Schuldner erfüllen. Sie bezahlen dann lediglich die ausgewiesene Pauschale und die Gerichtskosten. Nach dem Bestellvorgang erhalten Sie alle weitere Infos per E-Mail und über die Online-Akte.
Gerichtlicher Mahnbescheid
Nach Übermittlung der Schuldnerdaten beantragen wir umgehend einen gerichtlichen Mahnbescheid! Der Mahnbescheid wird durch die Gerichte in der Regel innerhalb weniger Tage erlassen. Bei Nichtzahlung beantragen wir den gerichtlichen Vollstreckungsbescheid! Mit Vorliegen des Vollstreckungsbescheides kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Über alle Schritte informiert Sie unsere Online-Akte. Was immer erforderlich ist, wird durch uns erledigt. Die durch unsere Tätigkeit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren (sowie die ggf. anfallenden Gerichtskosten) hat grundsätzlich der Schuldner zu erstatten. Die durch unsere Tätigkeit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren (sowie die ggf. anfallenden Gerichtskosten) hat grundsätzlich der Schuldner zu erstatten. Zahlt der Schuldner die Forderung (einschließlich unserer Gebühren) vollständig, dann ist dieser Service für Sie kostenfrei. Wichtig: Die Zugangsdaten erhalten Sie per Email. Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamfilter.
Sie haben eine unbestrittene oder bestrittene Forderung gegen einen Schuldner. Der Schuldner befindet sich im Zahlungsverzug. Es können mehrere gleichartige Forderungen pro Fall verfolgt werden. Der Schuldner sollte in Deutschland ansässig sein.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides Gerichtsgebühren anfallen. Wie hoch diese sind, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Als Anhaltspunkt: Bis 1.000,00 EUR Streitwert betragen die Kosten 32,00 EUR. Mit dem jeweiligen Streitwert erhöhen sich auch die Gerichtskosten für den Mahnbescheid. Liegt die Forderung beispielsweise im Bereich zwischen 5.000 EUR und 6.000 EUR, dann kostet der Mahnbescheid 82,50 EUR. Nachfolgend ein Auszug aus der Gerichtskostentabelle:
Streitwert bis
Gebühren in EUR
1.000,00 EUR
32,00 EUR
2.000,00 EUR
44,50 EUR
3.0000,00 EUR
54,00 EUR
4.0000,00 EUR
63,50 EUR
5.000,00 EUR
73,00 EUR
6.000,00 EUR
82,50 EUR
7.000,00 EUR
92,00 EUR
10.000,00 EUR
120,50 EUR
22.000,00 EUR
172,50 EUR
Die Datenübergabe erfolgt nach der Bestellung. Sie erhalten die hierzu nötigen Informationen per E-Mail. Die Dokumente zum Nachweis einer Forderung können Sie direkt in Ihre Online-Akte hochladen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die
Kanzlei Roland C. Vogt (Sofortmahnung.de)
Franz-Beeer-Str.7
77723 Gengenbach
E-Mail: inkasso@sofortmahnung.de
Fax: 07803/927611
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite Sofortmahnung.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
